Pflegegrad /Gewalt /Pflege-Charta /Recht /FEM =die freiheitsentziehenden Maßnahmen /Aggressivität
- mennermonika
- 2. Juni 2022
- 11 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 6. Dez. 2022
Pflegegrad
Erklärvideo: https://www.youtube.com/watch?v=CE8cwOoY8aQ
Alltägliche Verrichtungen wie Aufstehen, Waschen, Essen oder auch Termine einhalten, Medikamente einnehmen fallen pflegebedürftigen Menschen zunehmend schwer.
Ihnen stehen Leistungen zu, die die Pflegeversicherung finanziert. Art und Höhe dieser Leistungen hängen vom Pflegegrad ab. Die Pflegebedürftigen müssen einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse schickt dann einen Arzt oder eine Pflegefachkraft des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, kurz: MDK, zu ihnen nach Hause, ins Krankenhaus oder Pflegeheim – je nachdem, wo die pflegebedürftige Person lebt .


Was bedeutet Gewalt in der Pflege?
Erklärvideo : https://www.youtube.com/watch?v=JW6eGDcMrQw
Körperlich schwache und ältere Menschen in der Pflege sind besonders gefährdet, Opfer (áldozat - der Täter=tettes )von Gewalt zu werden. Dabei kann Gewalt in der Pflege sowohl im häuslichen als auch in der ambulanten oder stationären Pflege vorkommen. Dazu zählt die Vernachlässigung pflegebedürftiger Menschen, aber auch Misshandlungen aller Art. Gewalt in der Pflege kann viele Formen haben:
Vernachlässigung wie Alleinlassen
Mangelnde Hygiene und Versorgung (Körperpflege, Ernährung -Essen und Trinken)
Körperliche Misshandlungen wie Schläge, Schütteln, zu hartes Anfassen
Seelische Misshandlungen wie Zwang zur Bettruhe ( zwingen= kényszerít), Beschimpfungen (schimpfen=szitkozódni), Einschüchterungen ( einschüchtern=megfélemlíteni) oder Androhungen ( drohen= fenyegetés)
Fixieren
Gabe von Beruhigungsmitteln
Intime Gewalt / sexuelle Misshandlung
Finanzielle Ausnutzung (ausnutzen=kihasználni)
Übergriffe unter den zu Pflegenden selbst
Pflegebedürftige Menschen müssen von professionell Pflegenden vor Gewalt geschützt werden (Garantenpflicht). Denn sie sind in ihrer Situation besonders verletzlich.
Ältere pflegebedürftige Menschen sind gefährdet, Gewalt zu erfahren. Sie sind auf Pflegende angewiesen und können sich schlecht wehren . Oftmals können sie sich nicht einmal mehr äußern. Besonders gefährdet sind Menschen mit Demenz. Denn bei fortgeschrittener Erkrankung kann ihr Verhalten sehr herausfordern, etwa durch nächtliche Unruhe, ständiges Umherlaufen oder Rufen. Das kann aggressive Gefühle sowie spontane Reaktionen bei Pflegenden auslösen.
Zudem kommt es vor, dass Pflegende Gewalt durch pflegebedürftige Menschen erfahren. Zum Beispiel geschieht das durch körperliche Übergriffe, Gesten oder Worte, die als respektlos empfunden werden. Das kann für Pflegende eine große Herausforderung sein und wiederum bei ihnen zu Aggressionen und Gewalt führen.
Formen von Gewalt gegen pflegebedürftige Menschen Gewalt gegen pflegebedürftige Menschen umfasst alles, was ihnen Schaden (kár) oder Leid (szenvedés) zufügt – körperlich, seelisch oder finanziell.
Das kann zum Beispiel sein: Sich respektlos verhalten
ein Zimmer betreten, ohne anzuklopfen
Blickkontakt vermeiden
jemanden wie ein Kind ansprechen oder behandeln
bloßstellen, beleidigen oder abfällige Bemerkungen machen
über den Kopf hinweg sprechen
Schmerzen zufügen
schlagen, kneifen oder an den Haaren ziehen
unangemessen unterstützen, etwa zu schnell oder zu grob (anfassen)
unbequem hinsetzen oder hinlegen
mit zu heißem oder kaltem Wasser waschen
beim Verbandswechsel unachtsam sein Hilfe vorenthalten
Bedürfnisse, Gefühle oder Schmerzen nicht ernst nehmen
lange auf Hilfe warten lassen
Bewegung verweigern, etwa Aufstehen oder Gehen
schmutzige Kleidung nicht wechseln
nicht ausreichend unterstützen, etwa bei der Körperpflege
Freiheit einschränken
anschnallen, festbinden
einschließen
Bettgitter oder Stecktische anwenden
ungewünschte oder nicht verordnete Medikamente geben, um ruhig zu stellen
Hilfsmittel wie Klingel, Brille, Prothese oder Gehstock wegnehmen
Bevormunden ( Vormund= gyám ; bevormunden= gyámkodni )
zum Essen zwingen oder „füttern“, nur damit es schneller geht
über Tagesablauf, Beschäftigung, Kontakte oder Ausgaben entscheiden
Informationen vorenthalten
ungefragt Briefe öffnen
gegen den Willen Pflege-Maßnahmen durchführen, etwa zur Verwendung von Inkontinenz-Hosen zwingen, um nicht zur Toilette begleiten zu müssen

URSACHEN: Warum sind die Patienten/ Bewohner agressiv?
Bei pflegebedürftigen Menschen können Gefühle wie Hilflosigkeit, Angst, Scham (szégyenérzet) oder Schmerzen zu aggressivem Verhalten führen. Manche Menschen werden aggressiv, wenn sie hungrig sind, dringend zur Toilette müssen oder ihnen Beschäftigung ( langweilig ist) fehlt.
Auch krankheitsbedingte Veränderungen im Gehirn, zum Beispiel Demenz, können ein Grund sein. Gerade Menschen mit Demenz reagieren manchmal aggressiv auf Reize (=inger), die sie nicht verstehen oder als bedrohlich ( gefährlich) wahrnehmen. Zum Beispiel wenn sie von einem pflegerischen Handgriff überrascht werden.


MAßNAHMEN gegen Gewalt / Prävention = Vorbeugen

Die Pflege-Charta (Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen) ist ein Rechtekatalog für pflegebedürftige Menschen. Darin wird zusammengefasst und konkret erläutert, wie sich diese Rechte im Alltag widerspiegeln sollen.
Pflegebedürftige Menschen haben die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen, etwa auf Respekt, Freiheit und Sicherheit. Die Rechte pflegebedürftiger Menschen ergeben sich aus einer Reihe von Gesetzen, zum Beispiel dem Grundgesetz und dem Sozialgesetzbuch. Die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen (Pflege-Charta) erläutert diese Rechte konkret und anschaulich. Werden die Rechte verletzt, ist das eine Form von Gewalt . Selbstbestimmung beachten: Jeder Mensch hat das Recht über sich selbst zu entscheiden: zum Beispiel über den Alltag, was er isst oder wie häufig er sich wäscht. Das gilt auch, wenn andere das als unvernünftig ansehen.


PATIENTENRECHTE (der Recht, die Rechte)
im Gesetz steht / laut Gesetz (das Gesetz/ die Gesetze )
In der Pflege spielt der Patient die wichtigste Rolle. Er soll im Mittelpunkt stehen.
Früher war die Pflege aufgabenorientiert, aber heutzutage stehen die Patientenrechte und die Patientensicherheit im Vordergrund.
Wie alle Menschen haben auch Patienten Rechte. Das wichtigste Recht ist die Menschenwürde. In Artikel 1 (1) des Grundgesetzes steht: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen eine Verpflichtung .
Die Patienten haben Recht über ihre Untersuchungen, Ergebnisse, Befunde und Behandlungen alle Informationen zu bekommen.
Sie können entscheiden, ob sie die Eingriffe akzeptieren. Sie müssen über Risiken und Nebenwirkungen informiert sein.
zB. Patientenaufklärung - die Patienten müssen durchlesen, mit dem Arzt besprechen und dann unterschreiben. Die Patienten müssen alle Informationen bekommen - die Aufklärung macht der Arzt, aber wenn der Patient etwas nicht versteht und uns fragt, dann müssen wir alles klar, genau und einfach erklären.
Patienten haben das Recht den Behandlungsarzt zu wählen und bestimmen, wer von der Familie informiert werden darf. Wir dürfen keine telefonische Auskünfte geben./ das wäre die Verletzung ihrer persönlichen Rechte / . Datenschutz ist sehr wichtig.
Alle Patienten haben Recht, in die Patientenakte / zB. Diagnose, Kurve, Befunde, Arztbrief ...) einzusehen.
Dokumentieren ist sehr wichtig! Im Gesundheitswesen arbeiten Menschen, so können auch Fehler passieren. zB. Patienten können verwechselt werden und dann deswegen falsch behandelt werden. Deshalb gibt es eine Vorsichtsmaßnahme: jeder Patient trägt ein Armband. Darauf stehen die wichtigsten Informationen über den Patienten. So können wir die Patienten leicht identifizieren. Das gehört auch zur Patientensicherheit.
Die Visite und die Übergabe sind auch sehr wichtig, da werden alle wichtige Informationen, Behandlungen im Team festgehalten/ besprochen.


schade = sajnálom, sajnos
die Schaden = kár(ok) Schadenersatz= kártérítés

der Vormund=gyám ( kiskorú) - minderjährig
der Betreuer = "gyám" - felnött esetében
VORSORGEVOLLMACHT sorgen / Vorsorge
die Vorsorge = elögondoskodás = elöre gondoskodás
die Vorsorge-Untersuchungen = "szürövizsgálat"
die Altersvorsorge = "nyugdíjelötakarékosság "
sorgen / um jemanden :ich sorge um meine Kinder // ich kümmere mich um meine Kinder
ich sorge für das Essen
Vollmacht = Meghatalmazás
Betreuungsvollmacht = Gondozás
betreuen = gondozni // die Betreuung = gondozás // Kinderbetreuung
Patientenverfügung
Organspenden-Ausweis
// zur Verfügung stehen = rendelkezésre állni
die Verfügung = amtliche Verordnung = rendelet
nach ärztliche Anordnung = rendelkezés
verfügen über +Akk = bestimmen ( meghatározni) / anordnen= verordnen //
über Geld/Leben /Zeit verfügen


im Gesetz geregelt // im Vertrag geregelt

zur Last fallen = terhére lenni
körperliche oder geistige Behinderung = fogyatékosság / testi- szellemi
ist körperlich/geistig behindert
Menschen mit Behinderung

+ Vorsorge-
Ich bin fest entschlossen // ich habe mich dazu entschlossen, nach Deutschland zu kommen.
Man weiß nie, was passiert. ( was kommt)


zur Last fallen = belasten = terhére lenni
sich vorstellen = bemutatkozni = Stellen Sie sich bitte vor!
sich etwas vorstellen = elképzelni valamit = Ich stelle mir vor, dass ich am Meer sitze.
Stell dir vor , ich war am Wochenende in Berlin. ( képzeld....!)
sich entscheiden // die Entscheidung treffen = Du musst dich entscheiden. // De musst eine Entscheidung treffen.
die freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM)
Immer als letztes Mittel verwenden !!!
Jeder Mensch hat das Recht, sich frei zu bewegen. /Grundgesetz - Menschenrechte !/
Mit freiheitsentziehenden Maßnahmen (FEM) wird diese Freiheit eingeschränkt. Daher stellen sie eine besondere Form der Gewalt dar. Besonders betroffen sind Menschen mit Demenz, etwa wenn sie viel umherlaufen, Gefahren nicht einschätzen können oder aggressiv sind.

LESEVERSTEHEN
Freiheitsentziehende Maßnahmen
Freiheitsentziehende Maßnahmen wie z. B. Fixierungen sind möglichst selten anzuwenden. Sie sind immer nur das letzte Mittel und nur nach gründlicher Prüfung einer möglichen Verletzung der Menschenwürde und Abwägung der Freiheitsrechte mit den Fürsorgepflichten vorzunehmen.
Demente und psychisch kranke Menschen sind in ihrem Recht auf Freiheit stark gefährdet. Die Gefahr der Bevormundung und der Zwangsanwendung ist groß. Dies gilt besonders für Institutionen wie Pflegeheime. Von juristischer Seite ist grundsätzlich zu betonen, dass auch demenziell und psychisch veränderte Menschen Freiheitsrechte haben, die durch das
Grundgesetz (GG) garantiert werden: „Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit“ (Art. 2 Abs. 1 GG), „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ (Art. 1 Abs. 1 GG).
Die Charta der Rechte Pflegebedürftiger betont diese aus der Verfassung abgeleiteten
Grundrechte psychisch kranker Menschen in besonderer Weise.
Der Wunsch, Kranken helfen zu wollen, legitimiert nicht dazu, die Freiheit des Betroffenen
durch entsprechende Maßnahmen einzuschränken. Jeder hat das Recht, sein Leben selbstbestimmt und nach seinen eigenen Wünschen zu gestalten, auch wenn andere ihn vielleicht für psychisch krank halten. Aus sozialer Fürsorglichkeit vorgenommene Fixierungen oder Verabreichung von Psychopharmaka gegen den Willen des Betroffenen bleiben grundsätzlich immer noch Straftaten.
Daher sollte die pflegerische und soziale Betreuung immer wieder
unter dem Gesichtspunkt der Freiheitsrechte der Betreuten reflektiert werden.
Entscheidungen über freiheitsentziehende Maßnahmen treffen außer im Notfall nicht Pflegekräfte, auch nicht gesetzliche Betreuer. Es ist vielmehr immer die Genehmigung des Amtsgerichts erforderlich.
Freiheitsentziehende Maßnahmen
a sind im Prinzip durch das Grundgesetz verboten.
b werden bei pflegebedürftigen Menschen wenig gebraucht.
c werden in der Charta der Rechte Pflegebedürftiger empfohlen.
Ob eine Fixierung durchgeführt werden darf, entscheidet
a das Amtsgericht.
b der Betreuer.
c die Pflegekraft.


Häufig werden FEM damit begründet, Stürze und Verletzungen vermeiden zu wollen. Dabei haben sie hohe gesundheitliche Risiken. Sie können zum Beispiel Angst und Panik sowie körperliche Verletzungen auslösen.
Zu FEM gehört zum Beispiel: Bettgitter nutzen, Türen abschließen , Beruhigungsmittel ohne medizinische Notwendigkeit einsetzten.
Ohne Einwilligung ( beleegyezés) der pflegebedürftigen Person ( im BERICHT /Patientenakte) oder richterliche Genehmigung ( bírói végzés) sind sie strafbar. Daher muss jede FEM von der bevollmächtigen oder der rechtlich betreuenden Person bei Gericht beantragt werden.
(nach richterliche Anordnung)
Eine FEM darf nicht länger angewendet werden als unbedingt notwendig.
FEM dürfen nur zum Wohl einer Person angewendet werden. Also nicht um Zeit zu sparen oder die Pflege zu erleichtern. Sie dürfen beispielsweise nicht eingesetzt werden, nur weil jemand sehr unruhig ist und viel umherläuft.
Ausschließlich im Notfall sind FEM ohne Genehmigungs-Verfahren erlaubt. Aber auch dann gilt: Es dürfen nur angemessene Mittel angewendet werden. Und sie dürfen nur so lange eingesetzt werden, wie diese zur Abwehr einer akuten Gefahr insbesondere für Leib und Leben unbedingt erforderlich sind.( ...wenn es um Leben und Tod geht )
Eine Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn die Person laut ärztlichem Attest ihre Bewegungen nicht willentlich steuern oder einwilligen kann. Dann sind solche Maßnahmen kein Freiheitsentzug, sondern schützen zum Beispiel bei ungesteuerten Bewegungen vor Stürzen aus dem Bett.
Wir müssen immer darauf achten, dass die fixierende Maßnahmen nicht zu eng sind und keine Verletzungen verursachen. Das muss regelmäßig (alle 2 Stunden) kontrolliert werden.
Das ist immer das letzte Mittel. Es gibt alternative Möglichkeiten z.B. für sichere Umgebung sorgen: Bettgitter hochstellen, Stolperfallen entfernen, Bett ganz niedrig stellen, für gute Beleuchtung sorgen.

Besonders bei Menschen mit Demenz werden nicht selten freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) eingesetzt. Meist ist es das Ziel, einen Sturz oder andere Gefahren zu verhindern. Doch FEM schaden mehr, als dass sie nutzen. Daher sind sie grundsätzlich zu vermeiden.
Risiken von FEM FEM schaden mehr, als dass sie nutzen. Sie können zum Beispiel zu großem Stress, Angst, Aggressionen oder Halluzinationen führen.
Zudem besteht das Risiko für Verletzungen wie blaue Flecken, Haut-Abschürfungen, Druckgeschwüre oder Knochenbrüche.
Werden Gurte nicht richtig angewendet, besteht die Gefahr, dass sich die pflegebedürftige Person damit selbst erdrosselt. (megfojtja magát)
Außerdem lassen Muskelkraft und Koordinations-Fähigkeit nach, wenn FEM oft angewendet werden. Dadurch werden Stürze sogar noch wahrscheinlicher. Entscheidend sind daher der verantwortungsvolle Umgang mit FEM und der sichere Einsatz der Hilfsmittel. Die Anwendung muss ständig überwacht und dokumentiert werden.
Alternativen zu FEM: Stürze vermeiden / siehe Sturzprophylaxe / Je weniger sich eine Person bewegt, desto stärker nehmen Muskelkraft und Bewegungs-Fähigkeit ab. Das erhöht das Sturz-Risiko. Daher ist es wichtig, so gut wie möglich mobil zu bleiben und dabei Stürzen vorzubeugen. Dafür gibt es zahlreiche Möglichkeiten, zum Beispiel: / Mobilisation /
Trainieren Sie Muskelkraft und Gleichgewicht.
Markieren Sie Schwellen und Treppen besonders auffällig.
Beseitigen Sie Stolperfallen.
Bringen Sie Haltegriffe im Bad und Flur an.
Achten Sie auf rutschfeste Schuhe oder Socken.
Sorgen Sie für gute Beleuchtung.
Nutzen Sie Hilfsmittel, um Verletzungen bei einem Sturz zu minimieren, etwa Sturz-Matten.
Fragen Sie den Arzt oder die Ärztin, ob die Medikamente das Sturz-Risiko erhöhen. Erkundigen Sie sich, ob dann die Medikation umgestellt werden kann.
Gesundheits- und Verletzungsgefahren reduzieren Insbesondere Menschen mit Demenz können Gefahren oft nicht richtig einschätzen. Sie sind daher gefährdet, sich im Alltag zu verletzen. Schon kleine Maßnahmen können helfen, sie zu schützen. Zum Beispiel:
Verwenden Sie technische Hilfsmittel wie Rauchmelder, Herd-Sicherung oder Wasser-Regulator.
Entfernen Sie Gefahren-Quellen wie Feuerzeug, Putzmittel oder scharfe Messer.
Zieht die pflegebedürftige Person Sonden oder Katheter immer wieder heraus? Verbergen Sie die Schläuche unter der Kleidung. Oder befestigen Sie sie mit Pflastern. Außerdem wichtig: Sonden und Katheter sollten nur solange liegen, wie sie wirklich benötigt werden.
Der Umgang mit sehr unruhigen oder gar aggressiven pflegebedürftigen Menschen kann stark herausfordern, manchmal auch überfordern. Viele Pflegende fühlen sich dann hilflos.
Suchen Sie nach der Ursache für das Verhalten. Ist es Bewegungs-Drang, Angst im Dunkeln oder Langeweile? Auch Ereignisse aus dem früheren Leben können eine Rolle spielen.
Lässt sich die Ursache beheben? Dann machen Sie gezielte Angebote: Sorgen Sie für ausreichend Bewegungs-Möglichkeiten. Schalten Sie ein Nachtlicht ein. Oder bieten Sie vertraute Tätigkeiten an. Berücksichtigen Sie dabei Erfahrungen, Interessen und Lebenslauf. Stimmen Sie sich dazu mit allen an der Pflege Beteiligten ab. In der professionellen Pflege eignen sich sogenannte Fallbesprechungen, um Ursachen und Lösungen für das Verhalten zu finden. Darin sollten auch Angehörige, gesetzlich Betreuende oder Ärzte und Ärztinnen einbezogen werden.
Holen Sie geronto-psychiatrischen Rat ein, wenn folgende Symptome wiederholt auftreten: Unruhe, Schlaf-Störungen, Schreien, Sinnes-Täuschungen oder Aggressivität.
AGGRESSIVES VERHALTEN
Aggressives Verhalten ist im Pflegealltag bei den Patienten nicht unbekannt.
Aggressivität kann viele Gründe haben: Alkoholkonsum, Suchtkrankheiten, Trauma, Demenz, Kreislaufstörung, niedrige Zuckerwerte, Stoffwechselstörungen.
Wir müssen die Hintergründe der Aggressivität überprüfen und die Ursachen finden und sie aus dem Weg räumen.
Einige Patienten lehnen die Pflegemaßnahmen oder die Medikamente ab, oder ärgern sich über das Essen, Wartezeit, die Mitbewohner oder Bettnachbarn. / sich beschweren= Beschwerde/
Man muss lernen mit dem Aggression umzugehen. Man muss ruhig und höflich bleiben.
Wir müssen Distanz halten, dem Patienten nie den Rücken zeigen. Man soll den Patienten um Geduld bitten und schnell Hilfe holen.
Wenn der Patient sich selbst und/oder andere gefährden kann, muss man Medikamente geben und auf ärztliche Anordnung fixieren. / die Gefahr// gefährlich /
In solcher Situationen ist Teamarbeit sehr wichtig: wir müssen einander helfen und aufeinander aufpassen.
Es ist auch wichtig, solche Vorkommnisse / Vorfälle/ Zwischenfälle/ immer dokumentieren und natürlich im Team alles zu besprechen ( in der Übergabe, in der Teambesprechung ).
Alle Pflegekräfte sollten auch an Weiterbildungen teilnehmen .
Warum werden Pflegekräfte gewalttätig/aggressiv?
Pflegekräfte sind auch nur Menschen. Sie bringen private Probleme ( wie Ehekrisen oder schlechte Noten der Kinder) mit zur Arbeit. Ein schlechtes Betriebsklima, sie fühlen sich nicht wertgeschätzt oder sind gestresst. Darunter leidet die Qualität ihrer Pflege. Und in Extremfällen lassen sie ihren Frust dann an Pflegebedürftigen aus, sie werden übergriffig, sie werden zum Täter.
Wer sind die Opfer von Gewalt in der Pflege?
Häufig sind die Opfer aufwändig zu pflegen. Weil sie besonders alt, schwerkrank oder störrisch sind. Die Beziehung zwischen Pflegekraft und Pflegebedürftigen ist sehr intim. Eskaliert die Situation, sind Pflegebedürftige hilflos ausgeliefert. Betroffene können sich nicht wehren, teilweise nicht einmal Hilfe suchen. Die Täter müssen also nicht unmittelbar mit Strafen rechnen. Dadurch sinkt die Hemmschwelle.
die LÖSUNG : Was können Heimmanager tun, um Gewalt in der Pflege zu verhindern?
Zu wenig Personal, Konflikte im Team, schwierige Patienten oder Bewohner . Überforderte Pflegekräfte werden schneller aggressiv. Deshalb ist es wichtig, für eine gute Balance und genügend Freizeitausgleich zu sorgen.
Fürs Betriebsklima ist es wichtig, dass das Team konstruktiv mit Konflikten umgeht und offen über Probleme spricht. Dazu muss ein Klima herrschen, in welchem Fehler passieren „dürfen“ und aus Fehlern gelernt wird.
Der Pflegealltag ist belastend, die Pflegekräfte sind ständig mit Alter, Tod, Krankheit oder Leid konfrontiert. Regelmäßige Supervisionen (im Team) schaffen Räume, in denen Pflegekräfte eigenes Verhalten reflektieren, geschehene Konfliktsituationen analysieren oder Probleme ansprechen können.
Wichtig ist, dass Pflegekräfte Gewalt als solche überhaupt erkennen. Dazu gehört, dass geschehene Vorfälle protokolliert und Auffälligkeiten nachgegangen werden. Anstatt diese zu ignorieren.
Deeskalationsstrategien speziell für Pflegende:
Bei herausforderndem Verhalten müssen Pflegekräfte professionell bleiben. Manchmal hilft es, den Raum kurzzeitig zu verlassen. Um sich zu beruhigen und durchzuatmen. Wenn Pflegekräfte das Zimmer dann wieder betreten, müssen sie über Stimme, Mimik und Gestik vermitteln: Mit mir nicht! Solches Verhalten hat hier keinen Platz. Oft reicht das schon aus, um die akute Situation zu entschärfen.
Im nächsten Schritt sollten sich Pflegekräfte fragen: Was sind die Ursachen? Vielleicht hat er Hunger, fühlt sich allein gelassen oder der Tagesablauf in der Pflegeeinrichtung läuft nicht nach seinem gewohnten Rhythmus . Ein gewisses Fingerspitzengefühl und Biographiearbeit helfen dabei, unbefriedigte Bedürfnisse zu erkennen, die herausforderndes Verhalten auslösen.
Was ist, wenn sich die betroffene Pflegekraft nicht sicher oder überfordert fühlt?
Besonders belastende Tätigkeiten sollten zu zweit gemeinsam gemacht werden. Damit reduziert sich einerseits die Kontaktzeit zum pflegebedürftigen Menschen. Andererseits fühlen sich Pflegende zu zweit nicht völlig hilflos und allein in schwierigen Situationen.
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