WIEDERHOLUNG : meine Station / ein Arbeitstag / meine Aufgaben auf der Station / mein Team: mein Chef und meine Kollegen / Wie fühle ich mich da?
SEIT WANN ? / seit + Dativ /
Seit wann arbeitest du in der Pflege / im Gesundheitswesen?
Seit wann arbeitest / lebst du in Deutschland?
seit einem Tag //seit einem Monat // seit einem Jahr ( der Tag/ der Monat / das Jahr )
seit einer Woche (die Woche )
seit zwei Tagen //seit drei Wochen // seit fünf Monaten // seit zehn Jahren
ich arbeite = ich habe eine Arbeit = ich habe einen Job= ich bin berufstätig
einen Arbeitsvertrag haben
Die Probezeit dauert 6 Monaten.
die Einarbeitung = eine neue Mitarbeiterin einarbeiten
die Einführung neuer Mitarbeiter
... zum Beispiel LUKAS / Leseverstehen
Ich heiße Lukas, komme aus der Tschechischen Republik und arbeite seit drei Jahren in der Krankenpflege in Deutschland. Viele Aufgaben in der Kranken- und Altenpflege sind gleich oder ähnlich. Ich beobachte, berate, betreue und pflege die Patienten. Gleichzeitig bin ich die Verbindungsstelle zwischen Arzt, Angehörigen und Patienten. Im Krankenhaus nimmt unsere leitende Stationsschwester an der Visite teil. Sie kann so wichtige Informationen an uns
weitergeben.
Ich sehe und lerne viel. Diagnosen darf ich natürlich nicht stellen und auch Angehörige und die Patienten selbst nicht darüber informieren. Das macht der Arzt.
Auch die Medikamentenverordnung ist Sache des Arztes.
Patienten sagen, dass ich gut beim Blutabnehmen und beim Spritzen bin.
Darüber freue ich mich natürlich. Ich darf subkutan und intramuskulär spritzen. Intravenöse Injektionen machen die Ärzte bei uns.
Wie mein Tag aussieht? Wir arbeiten in Drei-Schichten: Frühschicht, Spätschicht oder Nachtschicht. Natürlich müssen die Patienten auch am Wochenende betreut werden.
Wenn ich Wochenenddienst habe, liegen meine Freunde am Strand.
Wenn ich morgens auf der Station bin, also Frühdienst habe, kontrolliere ich Blutdruck, Puls und Temperatur der Patienten. Das mache ich meist vor dem Frühstück.
Zu meinen Aufgaben gehört auch, Patienten für die OP, also auf die Operation, vorzubereiten. Auf die Operation vorbereiten heißt für mich, die Operationsstelle zu rasieren
und den Patienten die Medikamente zu geben, die sie vor der OP nehmen sollen. Dann bringe ich Patienten zum OP-Trakt. Nach der OP bringe ich die Patienten zurück ins
Zimmer, mache also die Umbettung. Nach der Operation ziehe ich Patienten Thrombosestrümpfe an.
Was mache ich noch? Wundversorgung, Fäden ziehen, Dekubituspflege.
Ich lege auch Urindauerkatheter und Magensonden und hänge Infusionen an.
Klar gibt es auch Dinge, die ich nicht gern mache und jeder Beruf hat auch Schattenseiten. Ich habe ja schon die Schicht- und Wochenenddienste erwähnt. Es ist auch kein
Highlight, einem Patienten den Po abzuwischen. Aber wer macht das schon gern? Alte und demente Patienten können ihre Ausscheidungen oft nicht kontrollieren. Das akzeptiere
ich ohne Probleme.
Aber wenn jemand ungewaschen und ungepflegt zu uns kommt … Und besonders schlimm ist es, wenn man zum Patienten nicht sagen kann, keine Sorge, wir bekommen das wieder hin, wenn man weiß, dass es nicht stimmt. Das darf man nicht zu sehr an sich heranlassen.
Was mich nervt? Manche verwechseln das Krankenhaus mit einem Hotel. Sie möchten sich bedienen lassen auch, wenn sie sich zum Beispiel Getränke selbst holen können.
Getränke stehen übrigens den ganzen Tag im Flur zur freien Verfügung, das ist doch toll, oder?
Die Krankenhausserien im Fernsehen haben sehr wenig mit unserer Realität zu tun. Wir haben nicht die Zeit für stundenlange Gespräche. Und es ist auch nicht immer so lustig wie
im Fernsehen, obwohl wir im Stationszimmer viel lachen. Es wäre schön, wenn wir mehr Personal hätten. Wenn ich sehe, dass manche Ärzte nicht mal Zeit zum Mittagessen haben … Gesund ist das nicht.
Ich wünsche mir, dass mehr Patienten begreifen, dass sie es sind, die zuerst Verantwortung für ihre Gesundheit tragen. Ich liebe bei meiner Arbeit die hohe Eigenverantwortung.
Worin diese besteht? Ich führe eigenständig ärztliche Anordnungen aus und assistiere dem Arzt bei der Arbeit. Weiterhin plane, überwache und dokumentiere ich die Pflege.
Auch die Erfolgskontrolle gehört zu meinen Aufgaben. Ich sorge dafür, dass Material und Medikamente vorhanden sind und vereinbare Termine. Patienten und Angehörigen erkläre ich, wie Pflegemaßnahmen anzuwenden sind und gebe Hinweise zur Förderung der Gesundheit.
Es ist für mich sehr schön zu sehen, dass Patienten Vertrauen zu mir haben und dankbar sind. So ein Lächeln oder ein Händedruck ist schon sehr schön. Persönliche Worte sind
für mich sehr viel wert.
AUFGABE
1. Nennen Sie mindestens sechs Tätigkeiten, die Lukas ausführt.
2. Nennen Sie mindestens eine Tätigkeit, die er nicht selbständig ausführen darf.
3. Nennen Sie mindestens drei Dinge, die Lukas froh und zufrieden machen.= was macht er gern = was macht ihm Spaß
4. Nennen Sie mindestens zwei Dinge, die Lukas nicht gern macht oder die ihn ärgern.
AUSLÄNDERGESETZ / gesetzliche Regelungen )
Das Ausländerrecht umfasst alle gesetzlichen Vorschriften für die Einreise, den Aufenthalt und die Niederlassung von Ausländern im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Es gilt für Menschen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Ich möchte in Deutschland arbeiten – brauche ich eine Anerkennung meiner beruflichen
Qualifikation?
1. Ich bin Bürger/-in der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums und möchte in
Deutschland arbeiten.
Wenn Sie in Deutschland als Gesundheits- und Krankenpfleger/-in tätig sein wollen, brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Mit dieser Erlaubnis können Sie die Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpfleger/-in“ führen und den Beruf ausüben.
Mit Ihrem im Ausland erworbenen Abschluss können Sie in Deutschland die Erlaubnis beantragen.
Wenn Sie Staatsangehörige/-r der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind und nur vorübergehend und gelegentlich in Deutschland arbeiten wollen, benötigen Sie keine staatliche Erlaubnis. Ihr Abschluss wird ohne eine individuelle Gleichwertigkeitsprüfung anerkannt. Voraussetzung ist, dass das Abschlusszeugnis nach dem EU-Beitritt des Ausbildungsstaates ausgestellt wurde.
Sie müssen die deutsche Sprache auf dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens beherrschen.
Weiterhin benötigen Sie einen Nachweis der Straffreiheit. Je nach Situation, müssen Sie diesen Nachweis durch ein Führungszeugnis aus Ihrer Heimat oder durch ein deutsches polizeiliches Führungszeugnis erbringen.
Mit der Bescheinigung eines deutschen Arztes weisen Sie nach, dass Sie körperlich und geistig gesund und damit für die Berufsausübung in der Pflege geeignet sind.
Sie müssen Ihre Tätigkeit der zuständigen Stelle melden. Die zuständige Stelle in Ihrer Nähe für jedes Bundesland finden Sie auf dem Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung in Deutschland:
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/tools/berater/de/
Spezifische Informationen für Ihre Tätigkeit als Gesundheits- und Krankenpfleger/-in finden Sie hier:
https://www.anerkennungindeutschland.de/html/de/anerkennung_als_gesundheits_und_krankenpfleger.php
Sie können auf dem Portal die Informationen in mehreren Sprachen abrufen.
Welche Aussagen zum Inhalt des Lesetextes sind richtig?
Wenn ich EU-Bürger/-in bin oder aus dem Europäischen Wirtschaftsraum komme und als Gesundheits und Krankenpfleger/-in arbeiten möchte:
a. kann ich das ohne Erlaubnis mit meinem Diplom in Deutschland tun, wenn es nur vorübergehend und gelegentlich sein soll;
b. brauche ich die Tätigkeit niemandem zu melden, wenn es nur vorübergehend ist;
c. muss ich auch eine vorübergehende Tätigkeit melden;
d. muss ich erst eine Prüfung machen;
e. brauche ich eine Erlaubnis, wenn ich uneingeschränkt arbeiten möchte;
f. brauche ich keine Erlaubnis, wenn ich uneingeschränkt arbeiten möchte, aber ein Diplom habe;
g. ist meine Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, wenn ich die Erlaubnis bekommen
habe;
h. benötige ich Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 nach dem Europäischen Referenzrahmen;
i. ist für die Anerkennung nicht die Staatsbürgerschaft entscheidend, sondern das Land, in dem ich
den Abschluss erworben habe;
j. muss ich deutscher Staatsbürger werden;
k. kann ich Beratungsangebote finden, die mich bei der Antragstellung unterstützen.
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Ich bin NICHT Bürger/-in der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums und möchte
in Deutschland arbeiten.
Sie sind nicht EU-Bürger/-in und auch nicht aus einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums? Dann müssen Sie einen Antrag auf Prüfung der Anerkennung stellen. Der Antrag kann unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit gestellt werden. Ihr Aufenthaltsstatus ist nicht wichtig für die Antragstellung.
Für die Anerkennung ist nicht die Staatsbürgerschaft entscheidend, sondern das Land, in dem Sie den Abschluss erworben haben. Wenn Sie also den Abschluss in einem EU-Land erworben haben, wird dieser anerkannt.
Das Verfahren zur Anerkennung ist in der Regel gebührenpflichtig. Das heißt, Sie müssen dafür bezahlen.
Die zuständige Stelle prüft, ob Ihr im Ausland erworbener Abschluss gleichwertig mit dem deutschen Abschluss ist. Ist Ihre Qualifikation vergleichbar? Ihr Abschluss wird als gleichwertig anerkannt, wenn keine wesentlichen Unterschiede zwischen Ihrem Abschluss und dem deutschen Abschluss bestehen.
Hier können Sie die zuständige Stelle für den Antrag finden:
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/de/interest/finder/profession
Neben der Ausbildung wird auch Ihre Berufserfahrung berücksichtigt. Können Sie praktische Erfahrungen in Ihrem Beruf nachweisen? Dann kann das festgestellte Unterschiede ausgleichen.
Bitte fragen Sie, welche Unterlagen Sie wann einreichen müssen.
Wichtige Dokumente sind:
Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
tabellarischer Lebenslauf
Ausbildungsnachweise sowie ggf. weitere Befähigungsnachweise
Bescheinigungen Ihrer Berufserfahrung
Ärztliche Bescheinigung der gesundheitlichen Eignung
Führungszeugnis
Sie benötigen auch einen Nachweis der Straffreiheit. Je nach Situation, müssen Sie diesen Nachweis durch ein Führungszeugnis aus Ihrer Heimat oder durch ein deutsches polizeiliches Führungszeugnis erbringen.
Viele Unterlagen sind nicht in deutscher Sprache abgefasst. Sie müssen dann in der Regel zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung vorlegen.
Nutzen Sie die kostenlosen Beratungsangebote und Hilfe zum Beispiel das Angebot der IQ-Servicestellen Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung.
( Die Abkürzung „ ggf.“ bedeutet „gegebenenfalls“, wenn notwendig.)
Welche Aussagen zum Inhalt des Lesetextes sind richtig?
Wenn ich nicht EU-Bürger/-in bin und nicht aus dem Europäischen Wirtschaftsraum komme und als Gesundheits- und Krankenpfleger/-in arbeiten möchte:
a. darf ich in Deutschland nicht arbeiten;
b. muss ich zuerst die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen;
c. muss ich einen Antrag auf Anerkennung meiner Qualifikation stellen;
d. hängt es von meinem Aufenthaltsstatus ab, ob ich einen Antrag stellen kann;
e. wird geprüft, ob mein Abschluss mit dem deutschen Abschluss vergleichbar ist;
f. benötige ich Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 nach dem Europäischen Referenzrahmen;
g. muss ich Dokumente in beglaubigter Übersetzung einreichen;
h. kann ich Beratungsangebote finden, die mich bei der Antragstellung unterstützen.
Hast du alles richtig verstanden?? SPRACHBAUSTEINE - Aufgabe
die Hörübungen, das Deutsch, das Führungszeugnis, das Abschlusszeugnis, die Lernplattform, die Fachwörter, die Bescheinigung, die Europäische Union, die Erlaubnis, die Tipps, der Studienabschluss, ausüben, nutzen, interkulturell, bevor, nachdem, nach, außerdem
Wenn ich Bürger der ….. bin, benötige ich keine staatliche ….
Mein … wird anerkannt. Voraussetzung ist, dass mein … ausgestellt wurde, … mein Land Mitglied der … geworden ist. Ich muss … auf Niveau B2 beherrschen.
Ich kann beim Lernen der deutschen Sprache und zur … Vorbereitung die HELP2 … oder HELP2-App nutzen.
Auf der … finde ich auch nützliche … zum Fremdsprachenlernen. … sind besonders wichtig, damit ich die Patienten verstehe.
Wenn ich dann als Gesundheits- und Krankenpfleger/-in arbeite, werde ich alle neuen
… notieren und … Feierabend lernen.
Ich werde auch andere Weiterbildungsmöglichkeiten ….
…ich die Arbeit beginne, muss die … eines deutschen Arztes vorlegen, dass ich gesund und in der Lage bin, den Beruf …. , … muss ich ein … vorlegen.
Ich habe heute meinen ersten Arbeitstag. HABEN + AKKUSATIV
Ich nehme an einer Terminbesprechung teil. teilnehmen an +Dativ
Ich lerne das Team kennen. // Ich muss das Team kennenlernen.
Ich kontrolliere den Pflegewagen.
Ich unterstütze eine neue Kollegin bei der Einarbeitung.
Ich beruhige eine Patienten. Ruhe / ruhig sehen
Ich vereinbare einen Termin . / offiziell / Ich verabrede mich mit Julia. / privat/
Ich weise eine Person ins Krankenhaus ein.
der Raum, die Räume
Harnröhre
das Problem // die Probleme
die Kantine
PASSIV / Grammatik ! / a passzív szerkezet !
ICH BIN AKTIV !!
Es wird ... gemacht! / egal wer das macht!! / PASSIV
1.Ich messe den Blutzucker. Es wird der Blutzucker gemessen.
Der Blutzucker wird ..... gemessen.
WERDEN = lesz /// el lesz intézve = elintéztetik
meg lesz csinálva = megcsináltatik
Èn megmérem a vércukrot. A vércukor meg lesz mérve.
2. Ich fülle den Pflegewagen auf. Der Pflegewagen wird aufgefüllt.
3.Ich bringe die Patienten zum Röntgen.
Die Patientin wird zum Röntgen gebracht.
4. Ich bestelle den Patiententransport. Der Patiententransport wird bestellt.
5. Ich vereinbare für die Patienten Termine.
Die Termine werden (für die Patienten) vereinbart.
6.Ich beruhige die Patienten. Die Patienten werden beruhigt.
7.Ich arbeite die Praktikanten ein. Die Praktikanten werden eingearbeitet.
8.Ich desinfiziere die Geräte. Die Geräte werden desinfiziert.
WIRD
WERDEN + Partizip PERFEKT
( gemacht /// gebracht / gefahren / gemessen / kontrolliert/ angemeldet // angekommen /
Es wird gemacht.
VERGANGENHEIT = MÙLT = Perfekt : HABEN + Partizip Perfekt Ich habe ... gemacht.
SEIN + Partizip Perfekt Ich bin ... gefahren.
WERDEN (wird) , WURDE , ist geworden
2. Der Pflegewagen wurde aufgefüllt.
6. Die Patienten wurden beruhigt.
Der neue Patient,..... , wurde heute ........ aufgenommen.
Kursbuch/ Seite 20./Ü4 d
Der Pflegewagen wird ( von den Pflegefachkräften)kontrolliert.
Gestern wurde der Pflegewagen kontrolliert. / es wurde schon gemacht!!!
Der Blutdruck wird gemessen. // wurde gemessen
Der neue Dienstplan wird besprochen.
Die Stationsleitung wird informiert.
Ein Termin wird ( von der Pflegekraft) mit dem Physiotherapeuten vereinbart.
Die Patientin wird bei der Radiologie angemeldet.
Der Krankentransportdienst wird bestellt.
Die Pflegeplanung wird geschrieben.
PASSIV mit MODALVERBEN
JETZT / Präsens / = werden ( wird ) ;VERGANGENHEIT : 1. PRÄTERITUM : wurde
2. Perfekt : ist geworden
Was muss noch heute gemacht werden?
Wagen muss noch kontrolliert werden.
Blutdruck muss noch einmal gemessen werden.
Dienstplan muss besprochen werden.
Sie muss ..... angemeldet werden.
Der Krankenwagen muss noch bestellt werden.
Die Pflegeplanung muss nicht mehr geschrieben werden.
Kursbuch / Seite 20./ Ü4 e - bei der Übergabe
PRÜFUNGSAUFGABE / mündlicher Teil
MITARBEITER einführen // einarbeiten - NEU im TEAM
-Welche Erfahrungen haben Sie mit Einarbeitung neuer Mitarbeiter?
-Wie wurdest du hier in Deutschland in die Arbeit der Station eingeführt?
-Welche Probleme können bei der Einarbeitung vorkommen?
-Wie kann man diese Probleme lösen?
-Wie funktioniert die Einweisung in Ihrer Heimat?
Ich arbeite jetzt als Krankenpflegehelfer in einer Klinik in Fulda. Aber früher habe ich in Ungarn auf der Station viele neue Mitarbeiter eingeführt.
Meiner Meinung nach ist der erste Eindruck sehr wichtig. Schon am ersten Tag soll eine freundliche und persönliche Atmosphäre sein.
Die Stationsleitung stellt die neuen Kollegen vor. ( Die neuen Kollegen werden von der Stationsleitung vorgestellt.) Alle neue Kollegen bekommen einen persönlichen Ansprechpartner, einen Mentor. Er soll alles zeigen, was wo zu finden ist. Der Mentor erklärt die Aufgaben und unterstützt die neuen Kollegen.
Der Mentor wird aus dem Team gewählt . Für diese Aufgabe braucht man viele Menschenkenntnisse, viel Empathie und viel Zeit. Der Mentor ist für diese Person verantwortlich.
Normalerweise bekommen die Mentoren eine Schulung über ein Einarbeitungskonzept.
Das ist ein Programm mit einer Check-liste. Die Einarbeitung dauert in der Regel 4-6 Wochen.
Drei-Schicht-System : Frühschicht, Spätschicht, Nachtschicht
Frühdienst , Spätdienst , Nachtdienst
Arbeitszeiten / Pausen / Ruhezeiten / freie Tage - ..... Tage am Stück arbeiten / Urlaub
WIE IST die Arbeitszeit GESETZTLICH GEREGELT ?
Das Arbeitszeitgesetzt regelt / munkaidö-törvény szabályozza / -
- 5-Tage-Woche - in der Pflege / im Krankenhaus nicht möglich , weil die Patienten am Wochenende auch betreut werden müssen
- im Monat arbeitet man 19-20-21 Tage
-an einem Tag - 8 Stunden arbeiten / manchmal max. 10 Stunden )
-die gesetzliche Ruhezeit zwischen Spät- und Frühdienst muss bei elf Stunden liegen
-nach dem Arbeitszeitgesetz sind 19 Arbeitstage in Folge möglich.
- mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen frei bleiben
-Pause : halbe STUNDE = 30 Minuten = oder ich mache 2x 15 Minuten Pause
- min. 24 Tage im Jahr / das steht immer im Arbeitsvertrag / Urlaub
- Mindestlohn : 12,- Euro brutto pro Stunde in Deutschland / Helfer, Arbeiter.. - ohne Ausbildung/
- Wenn man Fachkraft ist bekommt man mehr Geld nach Tarifvertrag
TERMIN vereinbaren / telefonisch
sich begrüßen - sich verabschieden
sich vorstellen : Name, Station sagen
WARUM rufe ich an? - Grund des Anrufes
TERMIN - vereinbaren /offiziell/
Wenn der Termin nicht passt, dann kann man den Termin absagen
- den Termin verschieben /
Termin bekommen- annehmen ( JA)
- ablehnen ( nein )
HAUSAUFGABE
HAUSAUFGABE
Intensivtrainer / Seite 5./Aufgabe 3. Dienstplan
HAUSAUFGABE / 13.10.2022/
Intensivtrainer / Seite 9. E-Mail : der erste Arbeitstag
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